Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (u.a. BGH VI ZR 67/06) bestätigt: Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen NICHT den Gutachter akzeptieren, den Ihnen die gegnerische Versicherung empfiehlt oder schickt.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Sie darf jedoch einen Gegengutachter beauftragen um das von Ihnen vorgelegte Gutachten zu überprüfen. Weichen die Gutachten voneinander ab muss ggf. ein Schiedsgutachter eingeschaltet werden.
Bei Kaskoschäden gilt das Recht auf freie Gutachterwahl eingeschränkt. Viele Kaskoversicherungen haben Verträge mit bestimmten Gutachtern. Lesen Sie Ihren Versicherungsvertrag genau durch. Im Zweifel berät SSK Sie kostenlos.
Versicherungseigene Gutachter haben Anreize den Schaden möglichst niedrig anzusetzen. In der Praxis werden Reparaturkosten kleingerechnet, Wertminderungen ignoriert und Reparaturzeiten verkürzt. Das kostet Geschädigte durchschnittlich 800 bis 2.500€ pro Unfall.
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