25 Antworten von Ümit Sasak, Dipl.-Ing. Kraftfahrzeugtechnik – direkt und verständlich.
📋 Ablauf & Dauer
Wie lange dauert ein KFZ Gutachten?
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Die Besichtigung Ihres Fahrzeugs dauert ca. 45-90 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden per E-Mail und Post.
Wie schnell ist SSK bei mir vor Ort?
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Wir sind 24/7 erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie an: 040 52167378.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
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Bitte bringen Sie mit: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Polizeibericht oder Aktenzeichen, Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung und wenn möglich den Fahrzeugbrief (Teil II) für die Eigentumsprüfung.
Wo findet die Besichtigung statt?
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Wir kommen zu Ihnen – an den Unfallort, zu Ihnen nach Hause, zu Ihrer Werkstatt oder an jeden anderen Ort in Hamburg und Umgebung. Eine Anfahrt zu unserem Büro ist nicht nötig.
⚖️ Ihre Rechte
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
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Nein! Der BGH hat bestätigt: Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl (BGH VI ZR 67/06). Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Was mache ich wenn die Versicherung mein Gutachten ablehnt?
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Das ist in den meisten Fällen rechtswidrig. Lesen Sie unseren Ratgeber: Versicherung lehnt Gutachter ab. Die SSK-Gutachter helfen Ihnen und vermittelt bei Bedarf an einen Verkehrsrechtsanwalt in Hamburg.
Darf ich mir die Werkstatt frei aussuchen?
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Ja! Sie haben freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Sie nicht in eine Partnerwerkstatt zwingen. Bei neueren Fahrzeugen haben Sie sogar Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt.
Brauche ich bei kleinen Schäden ein Gutachten?
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Bei Schäden unter 750 Euro (sog. Bagatellschaden) reicht meist ein Kostenvoranschlag. Bei allem darüber sollten Sie ein Gutachten beauftragen – allein die Wertminderung kann mehrere hundert Euro betragen, die Sie sonst verschenken.
Soll ich etwas bei der Versicherung unterschreiben?
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Unterschreiben Sie NICHTS von der gegnerischen Versicherung bevor Sie ein unabhängiges Gutachten haben! Sogenannte „Schnellregulierer" versuchen Sie zu einer schnellen, aber deutlich zu niedrigen Einigung zu bewegen.
Sie erlaubt die Reparatur auch bei Totalschaden, wenn die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung: Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter und lassen es fachgerecht reparieren. SSK-Sachverständigenbüro prüft in jedem Fall ob die 130%-Regelung anwendbar ist.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?
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Das hängt von Ihrer Situation ab. Ausführliche Antwort in unserem Ratgeber: Mietwagen oder Nutzungsausfall. Kurzfassung: Wenn Sie ein Zweitauto haben, lohnt sich oft der Nutzungsausfall finanziell mehr.
Unfall mit Fahrerflucht – was tun?
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Sofort Polizei rufen und Beweissicherung durchführen! SSK erstellt Hold-On Gutachten zur rechtssicheren Dokumentation. Ohne professionelle Beweissicherung kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern. Wir sind in 60 Min bei Ihnen.
Unfall mit ausländischem Fahrzeug – wer zahlt?
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Über das Grüne Karte System können Sie Ihre Ansprüche in Deutschland geltend machen. Mehr dazu in unserem Ratgeber.
Kaskoschaden – brauche ich auch ein Gutachten?
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Ein Gutachten kann auch bei Kaskoschäden sinnvoll sein – besonders wenn die Versicherung den Schaden kleinrechnet. Allerdings werden die Gutachterkosten bei Kaskoschäden nicht automatisch übernommen. Lesen Sie unseren Ratgeber Kaskoschaden.