⚖️ Ihre Rechte
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
+Nein! Der BGH hat bestätigt: Sie haben das Recht auf
freie Gutachterwahl (BGH VI ZR 67/06). Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Was mache ich wenn die Versicherung mein Gutachten ablehnt?
+
Darf ich mir die Werkstatt frei aussuchen?
+Ja! Sie haben freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Sie nicht in eine
Partnerwerkstatt zwingen. Bei neueren Fahrzeugen haben Sie sogar Anspruch auf Reparatur in einer
Fachwerkstatt.
Brauche ich bei kleinen Schäden ein Gutachten?
+Bei Schäden unter 750 Euro (sog.
Bagatellschaden) reicht meist ein
Kostenvoranschlag. Bei allem darüber sollten Sie ein Gutachten beauftragen – allein die
Wertminderung kann mehrere hundert Euro betragen, die Sie sonst verschenken.
Soll ich etwas bei der Versicherung unterschreiben?
+Unterschreiben Sie NICHTS von der gegnerischen Versicherung bevor Sie ein unabhängiges Gutachten haben! Sogenannte „Schnellregulierer" versuchen Sie zu einer schnellen, aber deutlich zu niedrigen Einigung zu bewegen.
🚗 Totalschaden & Spezialfälle
Wann liegt ein Totalschaden vor?
+
Was ist die 130%-Regelung?
+Sie erlaubt die Reparatur auch bei Totalschaden, wenn die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung: Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter und lassen es fachgerecht reparieren. SSK-Sachverständigenbüro prüft in jedem Fall ob die 130%-Regelung anwendbar ist.
Was kostet ein Gutachten und wer zahlt?
+Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos – die gegnerische Versicherung trägt die Kosten gemäß § 249 BGB. Sie zahlen keinen Cent. Nur bei Kaskoschäden oder Eigenverschulden tragen Sie die Kosten selbst. Rufen Sie uns an: 040 52167378.
Was ist eine Wertminderung?
+Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert, weil es einen Unfallschaden hatte – das nennt man
merkantile Wertminderung. Diesen Betrag können Sie zusätzlich zum Reparaturschaden geltend machen. Je nach Fahrzeug sind das schnell mehrere hundert bis über tausend Euro.
Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
+Ein
Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten. Ein
Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und beweissicher den Schadenhergang – die Grundlage für Ihren vollen Schadenersatz. Bei Fremdverschulden zahlt die Versicherung.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?
+Das hängt von Ihrer Situation ab. Ausführliche Antwort in unserem
Ratgeber: Mietwagen oder Nutzungsausfall. Kurzfassung: Wenn Sie ein Zweitauto haben, lohnt sich oft der Nutzungsausfall finanziell mehr.
Unfall mit Fahrerflucht – was tun?
+Sofort Polizei rufen und
Beweissicherung durchführen! SSK erstellt Hold-On Gutachten zur rechtssicheren Dokumentation. Ohne professionelle Beweissicherung kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern. Wir sind in 60 Min bei Ihnen.
Unfall mit ausländischem Fahrzeug – wer zahlt?
+
Kaskoschaden – brauche ich auch ein Gutachten?
+Ein Gutachten kann auch bei
Kaskoschäden sinnvoll sein – besonders wenn die Versicherung den Schaden kleinrechnet. Allerdings werden die Gutachterkosten bei Kaskoschäden nicht automatisch übernommen. Lesen Sie unseren
Ratgeber Kaskoschaden.