Was Sie nach einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Hamburg wissen müssen.
Fast alle europäischen Länder sind Teil des Grünen Karte Systems. Das bedeutet: Auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Hamburg können Sie Ihre Ansprüche in Deutschland geltend machen.
Notieren Sie das ausländische Kennzeichen, den Länderkennbuchstaben und wenn möglich die Versicherungsdaten von der Grünen Karte.
Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen ist ein Polizeibericht besonders wichtig – er sichert die Identität des Verursachers.
Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) hilft bei der Schadensregulierung mit ausländischen Versicherungen: www.Deutsches Büro.de
Ein deutsches Gutachten ist die beste Grundlage für die Schadensregulierung – auch mit ausländischen Versicherungen. SSK erstellt rechtssichere Gutachten auf Deutsch.
SSK hat Erfahrung mit internationalen Schadensfällen. Wir helfen Ihnen auch bei Unfällen mit Fahrzeugen aus Polen, Türkei, Rumänien und anderen Ländern die Ansprüche durchzusetzen.
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