Auch wenn Sie KEINEN Mietwagen nehmen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung! Das Geld erhalten Sie einfach so.
| Klasse | Beispiele | Pro Tag |
|---|---|---|
| Gruppe B | VW Polo, Opel Corsa | 29 Euro |
| Gruppe D | VW Golf, Ford Focus | 38 Euro |
| Gruppe F | BMW 3er, Audi A4 | 59 Euro |
| Gruppe H | BMW 5er, Mercedes E | 79 Euro |
| Gruppe K | Porsche, Mercedes S | 175 Euro |
BMW 3er (Gruppe F) - Werkstatt: 10 Tage
10 Tage x 59 Euro = 590 Euro Nutzungsausfall
Ohne Mietwagen – einfach als Geldzahlung!
Sie können sich entscheiden: Entweder nehmen Sie einen Mietwagen (Kosten trägt die Versicherung) oder Sie verzichten darauf und erhalten stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung als Geldzahlung. Beides gleichzeitig geht nicht. Oft lohnt sich der Nutzungsausfall finanziell mehr - besonders wenn Sie ein Zweitauto haben.
SSK-Sachverständigenbüro dokumentiert die voraussichtliche Reparaturdauer exakt im Gutachten. Das ist die Grundlage für Ihren Nutzungsausfall-Anspruch. Je genaür die Dokumentation, desto höher Ihr Anspruch gegenüber der Versicherung. Wir berechnen auch die korrekte Fahrzeugklasse und den Tagessatz - damit Sie keinen Euro verschenken.
Die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle): VW Polo, Opel Corsa: 29-35€/Tag · VW Golf, Ford Focus: 35-43€/Tag · BMW 3er, Audi A4: 43-59€/Tag · BMW 5er, Mercedes E: 65-79€/Tag · Porsche, Mercedes S: 119-175€/Tag.
Kein Nutzungsausfall wenn Sie ein gleichwertiges Zweitfahrzeug haben das Sie nutzen. Auch wenn das Fahrzeug nur gewerblich genutzt wird gelten andere Regeln – dann können Gewinnausfall oder Vorhaltekosten geltend gemacht werden.
Die Dauer richtet sich nach der Reparaturzeit laut Gutachten plus Organisationszeit (1-3 Tage). Bei Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungszeit (7-14 Tage). SSK-Sachverständigenbüro dokumentiert die korrekte Dauer in Ihrem Unfallgutachten Hamburg.
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