Nutzungsausfall ist die finanzielle Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können – zum Beispiel während der Reparatur in der Werkstatt.
Das Besondere: Sie haben Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung AUCH WENN Sie keinen Mietwagen nehmen! Das Geld wird Ihnen einfach ausgezahlt – für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist.
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle): - Gruppe A-B (z.B. VW Polo, Opel Corsa): 23-29 Euro pro Tag - Gruppe C-D (z.B. VW Golf, Ford Focus): 35-38 Euro pro Tag - Gruppe E-F (z.B. BMW 3er, Audi A4): 43-59 Euro pro Tag - Gruppe G-H (z.B. BMW 5er, Mercedes E-Klasse): 65-79 Euro pro Tag - Gruppe J-K (z.B. Porsche, Mercedes S-Klasse): 119-175 Euro pro Tag
Rechenbeispiel: BMW 3er (Gruppe F), 12 Tage Werkstatt = 12 x 59 Euro = 708 Euro Nutzungsausfall – ohne Mietwagen, einfach als Geldleistung!
SSK-Sachverständigenbüro dokumentiert den Nutzungsausfall im Gutachten und legt die angemessene Reparaturdauer fest. So ist Ihr Anspruch gegenüber der Versicherung abgesichert.
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