⚠️ Wichtig: Wenn eine Versicherung Ihren unabhängigen Gutachter ablehnt oder das Honorar kürzt, ist das in den meisten Fällen RECHTSWIDRIG.

Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen eindeutig festgestellt: Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung MUSS das Honorar erstatten – auch wenn es höher ist als das des eigenen Gutachters.

Was die Versicherung nicht darf

Was Sie tun sollten

1
Ablehnung schriftlich dokumentieren

Bitten Sie die Versicherung, die Ablehnung schriftlich zu begründen.

2
SSK anrufen – wir kennen Ihre Rechte

Wir beraten Sie kostenlos und kennen alle Tricks der Versicherungen.

3
Anwalt hinzuziehen

Bei hartnäckiger Ablehnung empfehlen wir einen Verkehrsrechtsanwalt – SSK kooperiert mit erfahrenen Anwälten in Hamburg.

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Versicherung lehnt Gutachter ab

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