Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen eindeutig festgestellt: Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung MUSS das Honorar erstatten – auch wenn es höher ist als das des eigenen Gutachters.
Bitten Sie die Versicherung, die Ablehnung schriftlich zu begründen.
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Bei hartnäckiger Ablehnung empfehlen wir einen Verkehrsrechtsanwalt – SSK kooperiert mit erfahrenen Anwälten in Hamburg.
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