Sie haben die Möglichkeit, eine Partnerwerkstatt für Kaskoschäden auszuwählen. Diese arbeitet eng mit einer Versicherungsgesellschaft zusammen und kümmert sich um alle weiteren Details, wenn es zu einem Schadensfall kommt. Das Fahrzeug muss dann vom Unfallort direkt in die Werkstatt überführt werden. Auf Wunsch erhalten Sie hier auch ein Ersatzfahrzeug. Allerdings gilt diese Bindung nur bei Kaskoschäden. Dies kann ein Glasschaden sein, aber auch ein Unfall, der durch Selbstverschulden entstanden ist. Bei der Suche nach dem idealen Kfz-Versicherungstarif sollten Sie unterschiedliche Angebote vergleichen. Einige Tarife binden Sie an eine Werkstatt, was Ihnen günstigere Konditionen beschert. Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, sind Sie verpflichtet, die notwendigen Reparaturen in einer der von der Versicherung autorisierten Werkstätten durchführen zu lassen. Die meisten Versicherungen und Werkstätten bieten kostenlose Dienstleistungen an, sodass Sie davon profitieren können. Allerdings müssen Sie sich an die von der Versicherung ausgewählte Werkstatt halten.
- info@kfzgutachten-ssk.de
- Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr geöffnet