Partnerwerkstätten sind Werkstätten die Verträge mit Versicherungsgesellschaften haben. Versicherungen empfehlen oder fordern oft die Reparatur in ihren Partnerwerkstätten. Wichtig zu wissen: Sie haben als Geschädigter das Recht auf freie Werkstattwahl! Die Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Bei neueren Fahrzeugen haben Sie sogar Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt des Herstellers. SSK Sachverständigenbüro setzt Ihr Recht auf freie Werkstattwahl durch und stellt sicher dass die Reparaturkosten korrekt berechnet werden.
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