Dashcam als Beweismittel | KFZ Lexikon Hamburg | SSK Sachverständigenbüro
Erklärt von Ümit Sasak, Dipl.-Ing. KFZ Sachverständiger Hamburg
Dashcam als Beweismittel
Eine Dashcam (Dashboard Camera) ist eine im Fahrzeug fest installierte oder angebrachte Kamera, die das Fahrgeschehen kontinuierlich aufzeichnet und bei Verkehrsunfällen als Beweismittel zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden kann.
Was ist eine Dashcam und welche Bedeutung hat sie bei Unfällen?
Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen vor, seitlich oder hinter dem Fahrzeug fortlaufend auf Video auf. Im Fall eines Verkehrsunfalls können diese Aufnahmen entscheidende Hinweise auf den genauen Unfallhergang liefern – insbesondere dann, wenn Aussage gegen Aussage steht. Gerade in einer Großstadt wie Hamburg, wo täglich tausende Fahrzeuge im dichten Stadtverkehr unterwegs sind, kann ein solches Video den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Schadensregulierung und einem langwierigen Rechtsstreit ausmachen.
Rechtliche Grundlage: Was sagt der BGH?
Die rechtliche Situation rund um Dashcam-Aufnahmen war lange Zeit umstritten. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) grundlegend entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich verwertbar sind – selbst wenn ihre Erstellung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Gericht wägt dabei das Interesse an der Wahrheitsfindung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen ab.
Wichtig zu beachten: Das dauerhafte, anlasslose Filmen des öffentlichen Straßenverkehrs verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie gegen § 4 BDSG. Dennoch schloss der BGH eine Verwertbarkeit im Zivilprozess nicht aus, wenn ein konkreter Unfallbezug vorliegt. Das bedeutet: Die Aufnahme kann trotz datenschutzrechtlicher Bedenken als Beweismittel zugelassen werden.
Praktisches Beispiel aus Hamburg
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie fahren auf der Stresemannstraße in Hamburg-Altona und ein Fahrzeug biegt ohne zu blinken plötzlich vor Ihnen ab – es kommt zum Auffahrunfall. Der Unfallgegner behauptet, Sie seien zu dicht aufgefahren und hätten die Vorfahrt missachtet. Ohne Zeugen stehen die Aussagen gleichwertig gegeneinander.
Verfügen Sie über eine Dashcam, kann die Aufnahme exakt zeigen, wer tatsächlich das Fahrmanöver eingeleitet hat, wie der Abstand war und ob der Blinker gesetzt wurde. In solchen Fällen entscheidet das Video häufig maßgeblich über die Haftungsquote und damit über den gesamten Schadensersatzanspruch.
Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?
Als Unfallgeschädigter sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Sichern Sie die Dashcam-Aufnahme unmittelbar nach dem Unfall und überschreiben Sie sie nicht.
- Informieren Sie umgehend Ihren Kfz-Sachverständigen und Ihren Rechtsanwalt über das vorhandene Videomaterial.
- Reichen Sie die Aufnahme als Beweismittel bei der Versicherung und gegebenenfalls beim Gericht ein.
- Beachten Sie, dass auch Aufnahmen des Unfallgegners gegen Sie verwendet werden können.
Als Kfz-Sachverständiger in Hamburg werte ich Dashcam-Aufnahmen im Rahmen meiner Unfallrekonstruktion aus und bringe die Erkenntnisse in mein Gutachten ein. Kombiniert mit einer technischen Fahrzeuganalyse und einer Spurensicherung am Unfallort entsteht so ein lückenloses Bild des Unfallhergangs.
Verwandte Begriffe
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Lexikon unter den Begriffen Unfallrekonstruktion, Haftungsquote sowie Kfz-Sachverständiger.
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