Die fiktive Abrechnung ermöglicht es Ihnen als Unfallgeschädigtem, den Schaden auf Basis des Gutachtens abzurechnen – ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten den Nettobetrag der Reparaturkosten als Geldleistung ausgezahlt.
Vorteile der fiktiven Abrechnung: - Sie erhalten Bargeld und können frei darüber verfügen - Sie können das Fahrzeug günstiger oder gar nicht reparieren lassen - Sie können das Fahrzeug verkaufen und das Geld behalten - Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
Nachteile der fiktiven Abrechnung: - Sie erhalten nur den Nettobetrag (ohne 19% MwSt.) - UPE-Aufschläge werden teilweise nicht erstattet - Verbringungskosten können entfallen
Rechenbeispiel: Reparaturkosten brutto: 5.950 Euro Fiktive Abrechnung (netto): 5.000 Euro Differenz: 950 Euro (= MwSt.)
Trotzdem lohnt sich die fiktive Abrechnung oft – besonders bei älteren Fahrzeugen oder wenn Sie den Wagen sowieso verkaufen wollen. SSK berät Sie, welche Abrechnungsart in Ihrem Fall die beste ist.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
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