Der Schaden am Fahrzeug ist nicht reparabel und Sie wollen eine fiktive Abrechnung? Das ist völlig in Ordnung! Wenn Sie den Schaden regulieren lassen möchten, können Sie sich unter bestimmten Umständen die Kosten auszahlen lassen. Informieren Sie sich hier über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten.

Die deutsche Rechtslage bietet klar definierte Richtlinien für die Regulierung von Schäden nach einem Unfall. Wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Abschnitt 249, Absatz 2, Satz 1 festgelegt, haben Geschädigte bei der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung grundsätzlich freie Hand (Reparatur oder Abfindung). Bei eigenem Fehlverhalten ist die Haftpflichtversicherung des Gegners für die Kosten (einschließlich benötigtem Sachverständigengutachten!) verantwortlich.

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