KFZ LEXIKON

Handy am Steuer – Unfall und Haftung

Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig und trägt in der Regel die volle Haftung für alle entstandenen Schäden – mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen.

Was bedeutet „Handy am Steuer" im rechtlichen Sinne?

Das Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt ist in Deutschland nach § 23 Abs. 1a StVO ausdrücklich verboten. Das Gesetz erfasst dabei nicht nur Telefonate – auch das Tippen einer Nachricht, das Lesen von E-Mails oder das Bedienen von Apps am Steuer gilt als Ordnungswidrigkeit. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 100 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einem Unfall, steigen die Konsequenzen drastisch an.

Grobe Fahrlässigkeit und ihre Folgen bei einem Unfall

Verursacht ein Fahrer durch Handynutzung einen Verkehrsunfall, wird dies von Gerichten regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Das hat weitreichende Konsequenzen:

Haftpflicht gegenüber Geschädigten

Der unfallverursachende Fahrer haftet nach § 823 BGB vollumfänglich für alle Schäden – also Fahrzeugschäden, Personenschäden, Verdienstausfälle sowie Schmerzensgeld. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar zunächst die Schadensregulierung gegenüber dem Geschädigten, kann jedoch im Innenverhältnis Regressansprüche gegen den Verursacher geltend machen. Je nach Versicherungsvertrag sind Rückforderungen bis zu 5.000 Euro möglich.

Auswirkungen auf die eigene Kaskoversicherung

Wer selbst einen Schaden am eigenen Fahrzeug erleidet und eine Vollkaskoversicherung besitzt, riskiert durch den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit eine erhebliche Kürzung der Versicherungsleistung. Die Versicherung kann die Zahlung anteilig oder vollständig verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass die Ablenkung durch das Handy unfallursächlich war.

Rechtliche Grundlage

Die Haftung ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Normen: § 23 Abs. 1a StVO (Verbot der Handynutzung), § 823 BGB (Schadensersatzpflicht bei schuldhafter Verletzung), sowie § 81 VVG, der bei grober Fahrlässigkeit die Leistungskürzung durch den Versicherer ermöglicht. Der BGH hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Handynutzung am Steuer den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erfüllt.

Praktisches Beispiel aus Hamburg

Ein Fahrer schreibt auf der Stresemannstraße in Hamburg-Altona eine WhatsApp-Nachricht und übersieht dabei ein rotes Licht. Es kommt zum Auffahrunfall. Der Geschädigte erleidet ein Schleudertrauma und sein Fahrzeug ist ein Totalschaden. In diesem Fall haftet der Handynutzer zu 100 Prozent – für Reparaturkosten, Mietwagen, Nutzungsausfall, Arztkosten und Schmerzensgeld. Zudem muss er damit rechnen, dass seine Vollkaskoversicherung den eigenen Fahrzeugschaden nur anteilig erstattet.

Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?

Wenn Sie als Geschädigter vermuten, dass der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfalls sein Handy benutzt hat, sollten Sie dies umgehend dokumentieren und der Polizei melden. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten sichert Ihren Schadensumfang rechtssicher ab. Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf vollständige Schadensregulierung – inklusive Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.

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