Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Wichtige Regeln für den Mietwagen: - Fahrzeugklasse: maximal vergleichbar mit Ihrem eigenen Fahrzeug - Mietdauer: für die Reparaturdauer laut Gutachten plus angemessene Wartezeit - Tarif: ortsüblicher Unfallersatztarif (kann höher als Normaltarif sein) - Eigenersparnis: ca. 10% Abzug, da Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzen
Alternative zum Mietwagen: Nutzungsausfallentschädigung Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen möchten, erhalten Sie stattdessen eine tägliche Pauschale: - VW Polo: 29 Euro/Tag - VW Golf: 38 Euro/Tag - BMW 3er: 59 Euro/Tag - BMW 5er: 79 Euro/Tag - Porsche: 175 Euro/Tag
SSK empfiehlt: Vergleichen Sie die Mietwagenkosten mit der Nutzungsausfallpauschale. Oft lohnt sich der Verzicht auf den Mietwagen finanziell mehr! Wir beraten Sie gerne.
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Mietwagen von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.
Warum ist Mietwagen für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Mietwagen kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.
In der Praxis begegnet uns der Begriff Mietwagen regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.
Haben Sie Fragen zu Mietwagen oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.
Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 177 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
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