Die Kfz-Pflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für alle Kraftfahrzeuge. Ohne Pflichtversicherung darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Sie deckt Schäden ab die Sie anderen zufügen. Der Mindestdeckungsbetrag beträgt in Deutschland 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Als Unfallgeschädigter wenden Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. SSK unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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