KFZ LEXIKON

Regressanspruch der Versicherung – Wann droht Rückforderung?

Regressanspruch der Versicherung – Wann droht Rückforderung?

Ein Regressanspruch der Versicherung bezeichnet das Recht eines Versicherers, bereits geleistete Zahlungen vom eigentlichen Schadensverursacher oder vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Dieses Rückgriffsrecht tritt insbesondere dann in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat oder der tatsächliche Schadensverursacher nachträglich ermittelt werden konnte.

Ausführliche Erklärung des Regressanspruchs

Wenn eine Versicherung einen Schaden reguliert, bedeutet das nicht automatisch, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Der Versicherer tritt zunächst in Vorleistung, behält sich aber das Recht vor, die ausgezahlten Beträge unter bestimmten Umständen zurückzufordern. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen zwei Richtungen des Regresses:

Zum einen kann die Versicherung Regress gegenüber dem Versicherungsnehmer selbst nehmen. Dies geschieht typischerweise, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Obliegenheiten verletzt hat – etwa durch alkoholbedingtes Fahren, Fahrerflucht oder das Fahren ohne gültigen Führerschein. In solchen Fällen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro vom eigenen Versicherungsnehmer zurückfordern.

Zum anderen kann die Versicherung nach erfolgter Schadensregulierung auf den tatsächlichen Schädiger übergehen. Dieses Prinzip wird als gesetzlicher Forderungsübergang bezeichnet und ermöglicht es dem Versicherer, den gezahlten Betrag beim Verursacher einzutreiben.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis des Regressanspruchs findet sich im § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz), der den Übergang von Ersatzansprüchen auf den Versicherer regelt. Ergänzend gilt § 116 SGB X für Sozialversicherungsträger. Im Bereich der Kfz-Versicherung ist zudem § 28 VVG relevant, der die Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzungen definiert. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Versicherungen dieses Rückgriffsrecht aktiv und konsequent ausüben dürfen.

Praktisches Beispiel aus Hamburg

Ein Hamburger Fahrer verursacht auf der Kreuzung Stresemannstraße/Holstenstraße einen Auffahrunfall. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden am gegnerischen Fahrzeug in Höhe von 8.400 Euro. Später stellt sich heraus, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt mit 1,4 Promille unterwegs war. Die Versicherung fordert nun bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück und prüft gleichzeitig, ob strafrechtliche Konsequenzen weitere zivilrechtliche Ansprüche begründen.

Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?

Als Unfallgeschädigter sind Sie vom Regressverfahren zwischen Versicherung und Schädiger in der Regel nicht direkt betroffen – Ihre Schadensregulierung bleibt davon unberührt. Dennoch sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Dokumentieren Sie den Unfallhergang so genau wie möglich, da Ihre Angaben im Regressverfahren relevant werden können.
  • Ein unabhängiges Kfz-Gutachten sichert den tatsächlichen Schadensumfang gerichtsfest ab.
  • Bei strittigen Schadensregulierungen kann ein Sachverständiger Ihre Position deutlich stärken.
  • Achten Sie darauf, keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abzugeben, da diese das Haftungsverhältnis verschieben können.

Fazit

Der Regressanspruch der Versicherung ist ein wichtiges Instrument, das sowohl Schädiger als auch Versicherungsnehmer bei Pflichtverletzungen finanziell erheblich belasten kann. Wer nach einem Unfall auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte frühzeitig fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.

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