Die Reparaturbestätigung ist ein Nachweis dass die im Gutachten festgestellten Schäden tatsächlich fachgerecht repariert wurden. Sie ist besonders wichtig bei der 130%-Regelung: Um trotz wirtschaftlichem Totalschaden die vollen Reparaturkosten erstattet zu bekommen müssen Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Reparaturbestätigung vorlegen. Die Werkstatt stellt dieses Dokument nach Abschluss der Reparatur aus. SSK-Sachverständigenbüro prüft ob die Reparatur dem Gutachten entspricht und stellt sicher dass alle Positionen korrekt abgerechnet wurden.
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