Der Restwert ist der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Unfallzustand – also der Preis, den ein Käufer für das unfallbeschädigte Fahrzeug zahlen würde.
Bei einem Totalschaden berechnet sich Ihre Entschädigung wie folgt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Ihr Auszahlungsbetrag.
Das Problem: Versicherungen versuchen systematisch, den Restwert zu hoch anzusetzen – denn je höher der Restwert, desto weniger muss die Versicherung Ihnen zahlen! Manche Versicherungen holen sich Angebote von spezialisierten Unfallwagenhändlern ein, die unrealistisch hohe Preise bieten.
Ihre Rechte: Sie sind NICHT verpflichtet, das Fahrzeug an den Höchstbietenden der Versicherung zu verkaufen! Der Restwert wird vom unabhängigen Gutachter auf Basis des regionalen Marktes in Hamburg ermittelt – nicht auf bundesweiten Restwertbörsen.
SSK ermittelt den korrekten, regionalen Restwert und schützt Sie vor überhöhten Restwertangeboten der Versicherung.
SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. 24/7 erreichbar.
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