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Schadenersatz nach Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche | KFZ Sachverständiger Hamburg

Schadenersatz nach Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche

Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall bezeichnet die gesetzlich verankerte Verpflichtung des Unfallverursachers – beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung – alle materiellen und immateriellen Schäden des Unfallopfers vollständig auszugleichen. Ziel ist die sogenannte Naturalrestitution: Der Geschädigte soll wirtschaftlich so gestellt werden, als hätte der Unfall nie stattgefunden.

Rechtliche Grundlage

Die Anspruchsgrundlage ergibt sich primär aus § 249 BGB (Schadensersatzpflicht), ergänzt durch § 823 BGB (unerlaubte Handlung) sowie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zahlreichen Urteilen präzisiert, welche Positionen Unfallgeschädigte geltend machen dürfen – und in welcher Höhe. Entscheidend ist dabei stets das Werkstatt- und Prognoserisiko: Der Geschädigte trägt dieses grundsätzlich nicht allein, sofern er gutgläubig handelt.

Welche Schadenpositionen können Sie geltend machen?

Fahrzeugschaden

Der Reparaturkostenersatz steht an erster Stelle. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, bemisst sich der Ersatzanspruch nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Ein neutrales KFZ-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist hierbei die wichtigste Grundlage für Ihre Verhandlungen mit der Versicherung.

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Während Ihr Fahrzeug repariert wird oder bis zur Wiederbeschaffung haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen vergleichbarer Klasse oder alternativ auf eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung.

Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur verliert ein Unfallfahrzeug an Marktwert. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigenständiger Schadenersatzanspruch und wird vom Gutachter berechnet.

Weitere Positionen

Dazu zählen An- und Abmeldekosten, Sachverständigenhonorar, Abschleppkosten, Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung, Haushaltsführungsschaden sowie bei Personenschäden Schmerzensgeld (§ 253 BGB) und entgangener Verdienst.

Praktisches Beispiel aus Hamburg

Eine Hamburger Fahrerin wird auf der Stresemannstraße unverschuldet von hinten aufgefahren. Ihr Fahrzeug erleidet einen Heckschaden. Das von mir erstellte Gutachten weist einen Reparaturkostenaufwand von 4.800 Euro, eine merkantile Wertminderung von 600 Euro sowie einen Nutzungsausfall von 7 Tagen à 59 Euro aus. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle diese Positionen ersetzen – zuzüglich meines Sachverständigenhonorars, das ebenfalls vollständig erstattungsfähig ist.

Was bedeutet das für Sie als Unfallgeschädigter?

Viele Geschädigte verschenken bares Geld, weil sie vorschnell dem ersten Angebot der gegnerischen Versicherung zustimmen oder auf ein eigenes Gutachten verzichten. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Hamburg dokumentiere ich Ihren Schaden vollständig und rechtssicher. Ich ermittle alle Ihnen zustehenden Ansprüche – ohne dass Sie dafür in Vorleistung treten müssen. Mein Honorar trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Verwandte Begriffe: Wiederbeschaffungswert | Restwert | Totalschaden | Haftpflichtschaden

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Sie hatten einen Unfall und möchten wissen, welche Ansprüche Ihnen zustehen? Rufen Sie mich direkt an – ich berate Sie unverbindlich und komme zu Ihnen in ganz Hamburg und Umgebung.

Ümit Sasak – Dipl.-

Fragen zu Schadenersatz nach Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche? 040 52167378 – kostenlose Erstberatung