Das Schmerzensgeld ist ein wichtiger Anspruch auf Schadensersatz, der den immateriellen Schäden eine angemessene Sühnefunktion zukommen lässt.

Wenn uns eine Verletzung am Körper widerfährt, sollten nicht nur die körperlichen Schäden wieder gutgemacht, sondern auch alle anderen Unannehmlichkeiten und Unwohlgefühle ersetzt werden. Dies umfasst zum Beispiel seelische Belastungen oder sonstige mentale Störungen. Dafür gibt es den immateriellen Ersatz, der uns zusteht.

Die Reform des deutschen Schadensersatzrechts vom 19. Juli 2002 hat dazu geführt, dass der Anspruch auf Schadensersatz wegen immaterieller Schäden in einer veränderten Form neu gefasst wird. Diese Änderungen sind tiefgreifend und grundlegend und werden sicherstellen, dass diejenigen, die einen solchen Schaden erleiden, die notwendige Unterstützung erhalten.

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