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Standgeld – Kosten für die Fahrzeugverwahrung | KFZ Sachverständiger Hamburg

Standgeld – Kosten für die Fahrzeugverwahrung

Standgeld bezeichnet die täglich anfallenden Kosten für die Verwahrung und Lagerung eines unfallbeschädigten Fahrzeugs auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens, einer Werkstatt oder eines Verwertungsbetriebs. Diese Kosten zählen zu den ersatzfähigen Unfallfolgekosten und müssen vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Was steckt hinter dem Begriff Standgeld?

Nach einem Verkehrsunfall muss das beschädigte Fahrzeug häufig von der Unfallstelle abtransportiert und anschließend sicher verwahrt werden. Der Ort der Verwahrung – sei es ein Abschleppunternehmen, eine Karosseriefachwerkstatt oder ein Autoverwerter – stellt für diese Dienstleistung täglich anfallende Gebühren in Rechnung. Diese werden allgemein als Standgeld oder Standkosten bezeichnet.

Das Standgeld deckt dabei verschiedene Leistungen ab: die Sicherung des Fahrzeugs gegen Witterungseinflüsse, den Schutz vor Diebstahl, die Beaufsichtigung des Geländes sowie den administrativen Aufwand der Verwahrung. Je nach Anbieter und Fahrzeuggröße variieren die Tagessätze erheblich – in der Praxis bewegen sich diese in Hamburg häufig zwischen 15 und 35 Euro pro Tag, in Einzelfällen auch darüber.

Rechtliche Grundlage

Grundsätzlich sind Standkosten nach § 249 BGB als Teil des zu erstattenden Schadens anzusehen, da sie eine unmittelbare Unfallfolge darstellen. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Schadenereignis – dazu gehören auch notwendige Nebenkosten wie das Standgeld.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Standkosten erstattungsfähig sind, solange sie verhältnismäßig und erforderlich im Sinne des Schadenersatzrechts sind. Dabei gilt jedoch das Gebot der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB: Der Geschädigte ist verpflichtet, die Standzeit so gering wie möglich zu halten und das Fahrzeug nicht unnötig lange stehen zu lassen.

Praktisches Beispiel aus Hamburg

Stellen Sie sich vor, Ihr Fahrzeug wird auf der Stresemannstraße in Hamburg-Altona durch einen Auffahrunfall stark beschädigt und ist nicht mehr fahrbereit. Das alarmierende Abschleppunternehmen bringt Ihr Fahrzeug auf sein Betriebsgelände in Hamburg-Bahrenfeld. Von diesem Moment an fallen täglich Standgebühren an – auch am Wochenende und an Feiertagen. Wenn die gegnerische Versicherung die Schadensregulierung verzögert oder die Gutachtenerstellung mehrere Tage in Anspruch nimmt, summieren sich diese Beträge schnell auf mehrere Hundert Euro. All diese Kosten sind grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten.

Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?

Als Unfallgeschädigter sollten Sie folgende Punkte beachten:

Dokumentation ist entscheidend

Lassen Sie sich vom Verwahrungsbetrieb täglich die anfallenden Standgebühren schriftlich bestätigen. Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen sorgfältig auf, da diese für die Schadensregulierung unverzichtbar sind.

Schadensminderungspflicht beachten

Informieren Sie die gegnerische Versicherung zeitnah über den Verwahrungsort und drängen Sie auf eine schnelle Besichtigung durch einen Sachverständigen. Je früher das Gutachten vorliegt, desto eher kann über den Verbleib des Fahrzeugs entschieden werden.

Unterstützung durch einen Sachverständigen

Ein erfahrener KFZ-Sachverständiger kann die Angemessenheit der Standkosten beurteilen und Ihnen helfen, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Verwandte Begriffe: Abschleppkosten | Nutzungsausfall | Schadensminderungspflicht | Haftpflichtschaden

Sie haben nach einem Unfall in Hamburg Fragen zu Standkosten oder anderen Unfall

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