KFZ LEXIKON
Sturmschaden am Fahrzeug – Versicherungsschutz
Ein Sturmschaden am Fahrzeug liegt vor, wenn Windeinwirkung ab Windstärke 8 (mindestens 63 km/h) direkt oder durch umherfliegende Gegenstände ein Kraftfahrzeug beschädigt – und dieser Schaden in der Regel über die Teilkaskoversicherung abgedeckt ist.
Was versteht man unter einem Sturmschaden am Fahrzeug?
Sturmschäden zählen zu den sogenannten Elementarschäden und betreffen Fahrzeughalter häufiger als gedacht – besonders in einer Küstenmetropole wie Hamburg, wo Sturmereignisse keine Seltenheit sind. Versicherungsrechtlich gilt ein Schadensereignis als Sturm, wenn die Windgeschwindigkeit mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala erreicht, also 63 km/h oder mehr. Unterhalb dieser Schwelle besteht in der Regel kein Versicherungsschutz über die Teilkasko.
Typische Sturmschäden an Fahrzeugen umfassen:
- Dellen und Kratzer durch herabfallende Äste oder Dachziegel
- Eingedrückte Dächer durch umgestürzte Bäume
- Zerbrochene Scheiben durch umherfliegende Gegenstände
- Beschädigte Außenspiegel durch Windböen
- Lackschäden durch Sand- und Steinwurf
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Sturmschäden werden grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung reguliert – nicht über die Haftpflichtversicherung, da kein Unfallverursacher vorhanden ist. Das bedeutet: Wer nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat, geht im Schadensfall leer aus. Die Vollkaskoversicherung schließt Teilkaskoschutz ein und deckt Sturmschäden ebenfalls ab.
Wichtig zu wissen: Bei der Schadensregulierung über die Teilkasko wird zwar keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse vorgenommen, jedoch greift die vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese liegt je nach Vertrag typischerweise zwischen 150 und 500 Euro.
Rechtliche Grundlage
Die versicherungsrechtliche Grundlage ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sowie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gemäß § 81 VVG entfällt der Versicherungsschutz bei grob fahrlässigem Verhalten – wer sein Fahrzeug wissentlich unter einem stark geschädigten Baum bei angekündigtem Sturm parkt, riskiert eine Leistungskürzung durch den Versicherer. Der BGH hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass der Versicherte den Nachweis der Windstärke erbringen oder glaubhaft machen muss, wenn der Versicherer den Sturmcharakter bezweifelt.
Praktisches Beispiel aus Hamburg
Ein Fahrzeughalter aus Hamburg-Altona parkt seinen Pkw während des Sturmtiefs „Zeynep" auf einem öffentlichen Parkplatz. Eine umgewehte Baustellenabsperrung trifft die Motorhaube und verursacht eine tiefe Delle sowie Lackschäden. Der Wetterdienst bestätigt für die Region Windstärke 10. Die Teilkaskoversicherung übernimmt nach Abzug der Selbstbeteiligung den Schaden vollständig – ohne Rückstufung.
Was bedeutet das für Fahrzeughalter in Hamburg?
Als Kfz-Sachverständiger empfehle ich nach einem Sturmschaden folgende Schritte: Schäden umgehend fotografisch dokumentieren, den Wetterdienst-Nachweis sichern, die Versicherung unverzüglich informieren und vor der Reparatur ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen lassen. Ein solches Gutachten sichert Ihre Ansprüche, verhindert eine Unterbewertung durch den Versicherungsgutachter und liefert eine rechtssichere Schadensdokumentation.
Verwandte Begriffe
- Teilkaskoversicherung
- Kfz-Schadensgutachten
- Wiederbeschaffungswert
- Selbstbeteiligung Kaskoversicherung
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