KFZ LEXIKON
Vandalismus am Auto – Wer zahlt?
Vandalismus am Auto bezeichnet die vorsätzliche, mutwillige Beschädigung eines Fahrzeugs durch Dritte – etwa durch Zerkratzen des Lacks, Einschlagen von Scheiben oder das Zerstechen von Reifen. Wer für den entstandenen Schaden aufkommt, hängt entscheidend davon ab, welche Versicherung der Fahrzeughalter abgeschlossen hat.
Was zählt als Vandalismus am Fahrzeug?
Vandalismus am Auto umfasst alle Formen mutwilliger Sachbeschädigung, die von unbekannten oder bekannten Dritten begangen werden. Typische Schadenbilder, die mir als Kfz-Sachverständiger in Hamburg regelmäßig begegnen, sind tiefe Kratzer im Lack, zerstochene Reifen, eingeschlagene Seitenscheiben, abgebrochene Außenspiegel oder aufgesprayten Graffiti auf der Karosserie. Entscheidend ist stets, dass die Beschädigung absichtlich und ohne Zustimmung des Fahrzeughalters erfolgt ist.
Welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Teilkaskoversicherung – nur bei bestimmten Vandalismusschäden
Die Teilkaskoversicherung greift bei Vandalismusschäden nur in sehr begrenztem Umfang. Klassischer Versicherungsschutz besteht hier lediglich für Glasbruch – also eingeschlagene Scheiben. Zerkratzte Lacke oder zerstochene Reifen sind über die Teilkasko in der Regel nicht abgedeckt.
Vollkaskoversicherung – der eigentliche Schutz bei Vandalismus
Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist bei Vandalismus in der Regel auf der sicheren Seite. Die Vollkasko deckt mutwillige Beschädigungen durch Dritte ab, unabhängig davon, ob der Täter bekannt ist oder nicht. Zu beachten ist jedoch: Im Schadensfall kann die Versicherung die Schadenfreiheitsklasse des Halters herabstufen, was langfristig zu höheren Beiträgen führt. Außerdem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Täter bekannt – Schadensersatz nach BGB
Ist der Verursacher des Vandalismus bekannt, besteht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger. Dieser muss für den gesamten entstandenen Schaden aufkommen – einschließlich Wertminderung des Fahrzeugs. In der Praxis ist die Durchsetzung dieses Anspruchs jedoch oft schwierig, da Vandalen häufig unbekannt bleiben oder nicht zahlungsfähig sind.
Praktisches Beispiel aus Hamburg
Ein Fahrzeughalter aus Hamburg-Altona stellt morgens fest, dass sein geparktes Fahrzeug auf der gesamten Fahrerseite mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt wurde. Der Täter ist unbekannt. In diesem Fall empfehle ich als erstes die Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei Hamburg – das ist Voraussetzung für die Schadensmeldung bei der Vollkaskoversicherung. Anschließend sollte umgehend ein unabhängiges Schadensgutachten erstellt werden, das den Schaden exakt dokumentiert und den Reparaturkostenaufwand sowie eine mögliche Wertminderung festhält.
Was bedeutet das für Fahrzeughalter und Geschädigte?
Nach einem Vandalismusschaden sollten Betroffene folgende Schritte einhalten: Strafanzeige erstatten, Schaden fotografisch dokumentieren, keinen voreiligen Reparaturauftrag vergeben und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Ein professionelles Gutachten sichert Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig ab und verhindert, dass der Schaden von der Versicherungsgesellschaft zu niedrig bewertet wird. Gerade bei Lackschäden durch Kratzer entstehen häufig höhere Kosten als auf den ersten Blick erkennbar.
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