Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der tatsächliche finanzielle Aufwand den Sie aufbringen müssen um nach einem Totalschaden ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Berechnung: Wiederbeschaffungswert minus Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand
Beispiel: - Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs: 18.000 Euro - Restwert des Unfallfahrzeugs: 3.000 Euro - Wiederbeschaffungsaufwand: 15.000 Euro - Die Versicherung zahlt Ihnen: 15.000 Euro
Wichtig: Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Grundlage für die Entschädigungszahlung der Versicherung bei einem Totalschaden. Je höher der Wiederbeschaffungswert und je niedriger der Restwert, desto mehr Geld erhalten Sie.
Deshalb ist ein unabhängiges Gutachten so wichtig: Versicherungen versuchen systematisch den Wiederbeschaffungswert zu drücken und den Restwert hochzutreiben – beides reduziert Ihren Wiederbeschaffungsaufwand und damit Ihre Entschädigung.
SSK ermittelt den korrekten Wiederbeschaffungswert mit Audatex und Schwacke und den regionalen Restwert auf Basis des Hamburger Marktes – nicht auf bundesweiten Restwertbörsen die unrealistisch hohe Restwerte liefern.
Im Zusammenhang mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in Hamburg ist der Begriff Wiederbeschaffungsaufwand von besonderer Bedeutung. Als Unfallgeschädigter sollten Sie diesen Fachbegriff kennen, um Ihre Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers vollständig wahrnehmen zu können.
Warum ist Wiederbeschaffungsaufwand für Sie als Geschädigten wichtig? Versicherungen nutzen häufig Fachbegriffe, um Geschädigte zu verwirren oder Ansprüche kleinzurechnen. Wer die Bedeutung von Wiederbeschaffungsaufwand kennt, kann besser einschätzen, ob die Versicherung korrekt reguliert oder ob Ansprüche unterschlagen werden. Ein unabhängiger KFZ Sachverständiger wie SSK erklärt Ihnen alle Fachbegriffe verständlich und setzt Ihre vollen Ansprüche durch.
In der Praxis begegnet uns der Begriff Wiederbeschaffungsaufwand regelmässig bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen in Hamburg und Umgebung. SSK Sachverständigenbüro hat über 17 Jahre Erfahrung mit allen Aspekten der Schadensregulierung und kennt die Tricks der Versicherungen. Unser Gutachten dokumentiert alle relevanten Fakten rechtssicher und gerichtsverwertbar.
Haben Sie Fragen zu Wiederbeschaffungsaufwand oder einem anderen Fachbegriff aus dem KFZ-Bereich? SSK Sachverständigenbüro Hamburg berät Sie kostenlos und unverbindlich. Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos - die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an unter 040 52167378 - wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar und in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen in Hamburg vor Ort.
Rechtlicher Hintergrund: Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall richtet sich nach Paragraph 249 BGB. Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz - einschliesslich Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten. SSK stellt sicher, dass kein Anspruch übersehen wird. Mit 171 verifizierten Google-Bewertungen und einer Durchschnittsbewertung von 5.0 Sternen ist SSK einer der bestbewerteten KFZ Gutachter in Hamburg.
SSK Hamburg berät Sie kostenlos. 24/7 erreichbar.
Zurück zum Lexikon · FAQ · Ratgeber · Kontakt
24/7 erreichbar - Kostenlos bei Fremdverschulden - In 60 Min vor Ort
KFZ Gutachter Hamburg – Alle Stadtteile