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Wildschaden – Welche Versicherung zahlt? | KFZ Sachverständiger Hamburg

Wildschaden – Welche Versicherung zahlt?

Ein Wildschaden am Fahrzeug entsteht, wenn ein Tier – meist Reh, Wildschwein oder Hase – auf der Fahrbahn erscheint und es zur Kollision kommt. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung den Schaden übernimmt, hängt entscheidend von der Art Ihres Versicherungsschutzes ab.

Was gilt als Wildschaden?

Im versicherungsrechtlichen Sinne ist nicht jeder Zusammenstoß mit einem Tier automatisch ein Wildschaden im klassischen Sinne. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Haarwild und sonstigem Getier. Als Haarwild gelten laut Bundesjagdgesetz (BJagdG) unter anderem Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen und Füchse. Kollidieren Sie mit einer Kuh, einem Hund oder einer Katze, handelt es sich versicherungstechnisch um einen anderen Schadensfall.

In Hamburg und dem angrenzenden Hamburger Umland – etwa auf den Ausfahrtsrouten Richtung Schleswig-Holstein oder Niedersachsen – kommt es besonders in den Abend- und Morgenstunden regelmäßig zu solchen Kollisionen. Auch Wildwechselgebiete entlang der A7 oder in den Vier- und Marschlanden sind bekannte Risikobereiche.

Welche Versicherung übernimmt den Schaden?

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung greift bei einem Zusammenstoß mit Haarwild – und das ohne Anrechnung auf den Schadenfreiheitsrabatt. Das ist ein wesentlicher Vorteil: Anders als bei der Vollkasko verlieren Sie Ihre günstige Einstufung nicht. Die Teilkasko deckt in der Regel die Reparaturkosten abzüglich einer vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Vollkaskoversicherung

Wer nur eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist ebenfalls abgesichert – jedoch wirkt sich die Schadensmeldung hier negativ auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Zudem ist eine Selbstbeteiligung üblich. Die Vollkasko greift zusätzlich, wenn durch das Ausweichmanöver ein Folgeschaden entsteht, etwa ein Auffahrunfall oder ein Fahrzeug, das gegen eine Leitplanke prallt.

Haftpflichtversicherung

Die eigene Kfz-Haftpflicht zahlt bei Wildschäden grundsätzlich nicht. Sie deckt lediglich Schäden ab, die Sie anderen gegenüber verursachen.

Wichtig: Das Ausweichmanöver

Ein häufiger Irrtum: Wer einem Tier ausweicht, ohne es zu berühren, und dabei einen Unfall verursacht, ist nicht automatisch durch die Teilkasko geschützt. In vielen Verträgen ist der Deckungsschutz auf den direkten Zusammenstoß mit Haarwild begrenzt. Für Schäden durch Ausweichmanöver ist dann unter Umständen die Vollkasko zuständig – sofern vorhanden.

Rechtliche Grundlage

Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). § 12 AKB regelt den Umfang der Teilkaskoversicherung. Der Begriff des Haarwilds wird durch das Bundesjagdgesetz (BJagdG) definiert.

Praktisches Beispiel aus Hamburg

Ein Fahrer fährt abends auf der B5 Richtung Bergedorf. Ein Reh springt auf die Fahrbahn, die Kollision ist unvermeidbar. Das Fahrzeug erleidet einen Frontschaden in Höhe von 4.200 Euro. Die Teilkasko übernimmt die Reparaturkosten abzüglich 150 Euro Selbstbeteiligung – ohne Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.

Was bedeutet das für Unfallgeschädigte?

Nach einem Wildunfall sollten Sie umgehend die Polizei verständigen und eine Wildschadenbescheinigung vom zuständigen Jagdpächter oder der Polizei einholen. Ohne diesen Nachweis kann die Versicherung die Regulierung ablehnen. Zusätzlich empfiehlt sich die Hinzuziehung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, um den tatsächlichen Fahrzeugschaden vollständig und korrekt zu dokumentieren – insbesondere bei verdeckten Schäden an Fahrwerk oder Unterboden.

Verwandte Begriffe: Kaskoversicherung

Fragen zu Wildschaden – Welche Versicherung zahlt?? 040 52167378 – kostenlose Erstberatung

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