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Dashcam als Beweismittel beim Unfall | KFZ Ratgeber Hamburg | SSK

Von Ümit Sasak, Dipl.-Ing. KFZ Sachverständiger Hamburg

Dashcam als Beweismittel beim Unfall – Ratgeber von Ümit Sasak, KFZ Sachverständiger Hamburg

Ratgeber von Ümit Sasak · Dipl.-Ing. KFZ Sachverständiger Hamburg

Dashcam als Beweismittel beim Unfall

Was darf gefilmt werden, was nicht – und wie verwerten Sie Dashcam-Aufnahmen rechtssicher vor Gericht oder gegenüber der gegnerischen Versicherung? Der aktuelle Stand nach BGH-Rechtsprechung und DSGVO.

Wer in Hamburg täglich auf der A7, dem Elbtunnel oder dem Hamburger Ring unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Unfall passiert sekundenschnell, und plötzlich steht Aussage gegen Aussage. Immer mehr Fahrerinnen und Fahrer setzen deshalb auf eine Dashcam – eine kleine Kamera am Armaturenbrett, die das Fahrgeschehen dauerhaft aufzeichnet. Doch was nützt die beste Aufnahme, wenn sie vor Gericht nicht verwertbar ist? Als KFZ Sachverständiger in Hamburg erlebe ich regelmäßig, dass Unfallbeteiligte zwar Videomaterial besitzen, aber nicht wissen, wie sie es richtig einsetzen. Dieser Ratgeber klärt Sie über die aktuelle Rechtslage, technische Anforderungen und den konkreten Ablauf nach einem Unfall auf.

Das Wichtigste zur Dashcam-Nutzung auf einen Blick

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Rechtslage in Deutschland: Was sagt der BGH?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem wegweisenden Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) grundlegend entschieden: Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein, auch wenn sie datenschutzrechtlich problematisch sind. Das Gericht wägt dabei das Beweisinteresse des Geschädigten gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefilmten nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ab.

Entscheidend ist: Der BGH hat kein generelles Verwertungsverbot ausgesprochen. Er hat aber klargestellt, dass eine dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Straßenverkehrs gegen die DSGVO sowie gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstößt. Wer dennoch eine solche Aufnahme als Beweismittel einreicht, muss mit einer Abwägungsentscheidung des Gerichts rechnen – die im Zweifel zu seinen Gunsten ausfallen kann, wenn der Beweiswert hoch genug ist.

⚠ Wichtiger Hinweis zur DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO unmittelbar. Eine Dashcam, die öffentliche Straßen dauerhaft aufzeichnet und dabei Personen und Kfz-Kennzeichen erfasst, verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Für private Fahrzeughalter gilt die sogenannte „Haushaltsausnahme" nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO nur eingeschränkt – nämlich ausschließlich dann, wenn die Aufnahme rein auf den privaten Bereich beschränkt ist. Im öffentlichen Straßenraum greift diese Ausnahme grundsätzlich nicht.

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Technische Anforderungen: Welche Dashcam eignet sich als Beweismittel?

Damit ein Gericht oder eine Versicherung die Aufnahme ernstnimmt, muss sie bestimmten qualitativen Mindeststandards genügen. In meiner täglichen Praxis als KFZ Sachverständiger in Hamburg sehe ich immer wieder verschwommene oder überbelichtete Aufnahmen, die für die Unfallanalyse kaum nutzbar sind.

  • Auflösung: Mindestens Full HD (1920 × 1080 Pixel), besser 2K oder 4K – nur so sind Kfz-Kennzeichen zweifelsfrei lesbar.
  • Bildrate: Mindestens 30 Bilder pro Sekunde (fps), um Bewegungsabläufe klar darzustellen.
  • Weitwinkel: 120° bis 150° Sichtfeld, um das gesamte Fahrgeschehen zu erfassen.
  • Nachtsicht: WDR (Wide Dynamic Range) oder HDR-Funktion für ausreichende Bildqualität bei Dunkelheit – relevant etwa im Elbtunnel oder auf schlecht beleuchteten Hamburger Hafenstraßen.
  • GPS-Modul: Speichert Ort, Geschwindigkeit und Zeitstempel direkt in der Aufnahme – ein erheblicher Mehrwert für die Unfallanalyse.
  • Loop-Aufnahme: Die Kamera überschreibt ältere Dateien automatisch – nach einem Unfall muss die Datei sofort gesichert werden!