Versicherung zahlt zu wenig – was tun?
Von Ümit Sasak, Dipl.-Ing. KFZ Sachverständiger Hamburg · · Aktiv seit 2009
Sie hatten einen Unfall, haben alles gemeldet – und die Versicherung zahlt deutlich weniger als erwartet. Das Fahrzeug wird zu niedrig bewertet, Schäden werden als Vorschäden abgestempelt, Nutzungsausfall nicht anerkannt. Das müssen Sie nicht akzeptieren.
Als KFZ Sachverständiger in Hamburg erlebe ich das täglich. Hier erfahren Sie, warum Versicherungen kürzen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich Schritt für Schritt wehren – mit einem realen Hamburger Beispiel.
Warum zahlen Versicherungen zu wenig?
Versicherungen sind profitorientiert und haben ein wirtschaftliches Interesse an möglichst niedrigen Schadenszahlungen. Ihre Gutachter (Dekra, GTÜ, Partnerbetriebe) stehen in wirtschaftlicher Abhängigkeit – das führt systematisch zu konservativen Bewertungen.
Typische Kürzungsstrategien:
Verweis auf günstigere Werkstätten – obwohl Sie Anspruch auf markengebundene Fachwerkstatt haben
Fiktive Angebote aus überregionalen Restwertbörsen – weit über dem tatsächlichen lokalen Marktpreis
Fahrzeugwert wird unterschätzt – Totalschadenbetrag fällt zu gering aus
Pauschal gekürzt oder komplett verweigert
Ihre Rechtslage – § 249 BGB und BGH-Urteile
Nach § 249 BGB muss der Schädiger den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestehen würde – vollständig, nicht in einer günstigeren Version.
Anspruch auf markengebundene Fachwerkstatt bei Fahrzeugen unter 3 Jahren oder regelmäßiger Markenwartung
Maßgeblich ist der regionale Marktpreis zum Zeitpunkt des Verkaufs – nicht überregionale Internetbörsen
Kosten des unabhängigen Sachverständigen sind vollständig erstattungsfähig – zahlen Sie nichts
5 Schritte wenn die Versicherung zu wenig zahlt
Schriftlich widersprechen – Schweigen oder Annahme kann als Einverständnis gewertet werden
Nicht den Gutachter der Versicherung – einen unabhängigen, der den Hamburger Markt kennt
Versicherung anschreiben, Nachzahlung der Differenz binnen 14 Tagen fordern – positionsweise aufgegliedert
Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung – Hamburg hat spezialisierte Kanzleien mit hoher Erfolgsquote
Das LG Hamburg entscheidet bei fundiertem Gutachten regelmäßig zugunsten der Geschädigten. Versicherungen lenken oft schon bei ernsthafter Klagedrohung ein
Reales Beispiel aus Hamburg – +5.200 € Nachzahlung
Ein Kunde aus Bergedorf hatte einen Auffahrunfall auf der B5. Sein 5 Jahre alter BMW 320d wurde am Heck erheblich beschädigt.
Fazit: Lassen Sie sich nicht abspeisen
Die Versicherung ist eine Gegenpartei mit eigenen wirtschaftlichen Interessen. Das Gesetz stellt Sie jedoch in eine starke Position. Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist Ihre wichtigste Waffe – und kostet Sie bei Fremdschuld gar nichts.
Als Dipl.-Ing. KFZ Sachverständiger aktiv seit 2009 in Hamburg kenne ich alle Tricks der Versicherungen. Ich erstelle Ihnen ein gerichtsfestes Gutachten – von Altona bis Bergedorf, von Harburg bis Rahlstedt.
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Ümit Sasak, Dipl.-Ing. KFZ Sachverständiger Hamburg – aktiv seit 2009. Erstberatung kostenlos und unverbindlich.