Alle Fahrzeuge, bei denen Schäden durch einen Unfall entstanden sind und diese über kosmetische Makel hinausgehen, müssen beim Verkauf als “Unfallwagen” deklariert werden. Nicht immer ist ein Unfallschaden gleichbedeutend mit einem unfallgeprägten Fahrzeug. Meistens hat das Auto dann zwar keine Unfallfreiheit mehr, kann aber trotzdem noch als unfallfrei bezeichnet werden. Lediglich Fahrzeuge, die vorher keinerlei Schäden durch einen Unfall hatten, können demnach wirklich als unfallfrei bezeichnet werden.
Das Prädikat „unfallfrei“ ist nicht mehr gültig, sobald Sie einen vermeintlich kleinen Parkrempler haben. Auch wenn Sie nicht mit voller Wucht in das Fahrzeugheck des Hintermanns krachen oder mit Wild zusammenstoßen, kann dies schon ausreichen.